M wie Mediation
Aufgrund ihres bereits 2012 bei der Deutschen Anwaltakademie (DAA) erfolgreich abgeschlossenen FACHLEHRGANGS MEDIATION darf Frau Rechtsanwältin Kofler auch den Titel Mediatorin bzw. Anwaltsmediatorin führen.
D.h., sie ist eine speziell ausgebildete, allparteiliche Streitvermittlerin, die Konfliktparteien in einem strukturierten, nach Ihren Wünschen strikt vertraulich behandeltem, Verfahren darin unterstützt, zeitnah eigene - über einen punktuellen Streitpunkt hinweg, nachhaltig wirkende - Lösungen im Sinn einer "Win-Win-Situation" miteinander zu erarbeiten.
Mediationen im familiären Zusammenhang
Sehr erfolgreich sind Mediationen zur nachhaltigen Lösung verschiedenster Konflikte im familiären Kontext - beispielsweise oft jahrzehntealte, sehr verhärtete Streitigkeiten zwischen Geschwistern, zwischen Eltern, evtl. Großeltern und erwachsenen Kindern oder Meinungsverschiedenheiten zwischen künftigen, praktizierenden sowie getrennten Eheleuten.
Sinnvoll kann eine Mediation z.B. bereits bei dem Entwurf eines wirklich für beide künftigen Ehepartner interessengerechten Ehevertrages sein.
Ebenso führen Mediationen im Trennungs- bzw. Scheidungszusammenhang - beispielsweise durch die gemeinsame Entwicklung einer alle Beteiligten nachhaltig zufriedenstellenden umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. nach Wunsch der Medianten auch beispielsweise lediglich einer interessengerechten Zugewinnausgleichsregelung - häufig zu "Win-Win-Situationen".
Oft sehr viel nachhaltiger als "erzwungene" gerichtliche Regelungen sind von den Elternteilen miteinander entwickelte, interessengerechte und hierdurch i.d.R. dauerhaft verlässlich gestaltete Umgangs- und Sorgerechtsregelungen, die nicht nur für die getrennt lebenden Elternteile, sondern gerade auch für die Kinder eine große Erleichterung bedeuten.
Wirtschafts- und innerbetriebliche Mediationen
Mediationen sind hier besonders interessant, um zum einen von der Öffentlichkeit unbemerkt, zum anderen zeit- und ressourcenschonend Konflikte nachhaltig zu beenden, etwa im Interesse einer positiven Gestaltung der Nachfolgesituation in Familienunternehmen, bei Konflikten zwischen Gesellschafter- und Unternehmensebene, hierachieübergreifenden Problemen oder Teamkonflikten.
Frau Mediatorin Kofler führt auch vom Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts bzw. gemäß § 106 S.2 GewO angewiesene arbeitsrechtliche Mediationen etwa in Mobbingfällen durch.
Ebenso sind Sie bei von dem Arbeitsgericht nach Artikel 4 MediationsG i.V.m. § 54 a II S.3 ArbGG-E vorgeschlagenen Mediationen bei Frau Mediatorin Kofler in guten Händen.