Vergütung
Soweit Frau Rechtsanwältin Kofler für Sie als Rechtsanwältin tätig wird, klärt sie soweit möglich - d.h. insbesondere Sie ihr alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben - gleich in Ihrem ersten Besprechungstermin, ob sich in Ihrem speziellen Fall ein Rechtsstreit für Sie lohnt oder eine außergerichtliche Klärung für Sie in der gegebenen Konstellation vorteilhafter ist.
Hierbei erfahren Sie auch direkt, mit welchen Kosten Sie voraussichtlich zu rechnen haben.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Vergütungsvereinbarungen
Die Rechtsanwaltsgebühren für eine gerichtliche Vertretung sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert Ihres Mandats.
Abweichend hiervon kann das Rechtsanwaltshonorar auch - insbesondere bei niedrigen Gegenstands-/Verfahrenswerten bzw. besonderem Aufwand oder hoher Komplexität - durch eine Honorarvereinbarung festgelegt werden, wobei die Gebühren nach dem RVG nicht noch durch Vereinbarungen unterschritten werden dürfen, §§ 49 b I BRAO, 3a ff. RVG.
Für die außergerichtliche Beratung bestimmt § 34 RVG, dass Rechtsanwälte auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken sollen.
Daher wird die im Rahmen außergerichtlicher Beratungstätigkeit fällige Vergütung auch in der KANZLEI KOFLER per Honorarvereinbarung festgelegt, d.h. es wird ein Gegenstands-/Verfahrenswert (Vorteil: klar kalkulierbar) vereinbart oder eine Zeithonorarvereinbarung getroffen.
Bei einer Zeithonorarvereinbarung wird der anwaltliche Arbeitsaufwand individuell nach Ihrem Bedarf mit einem festen Stundensatz 5-minutenweise abgerechnet, was die Abrechnung für den Mandanten gut nachvollziehbar macht.
Der Stundensatz hierfür liegt in der KANZLEI KOFLER regelmässig – je nach Komplexität und voraussichtlichem Zeitaufwand der jeweiligen Sache - zwischen 150,00 Euro netto zzgl. 19% USt., dies sind 178,50 Euro brutto, und den i.d.R. zu vereinbarenden 190,00 Euro netto zzgl. 19% MwSt., dies sind 226,10 Euro/Zeitstunde.
Ist der Fall außerordentlich komplex, müssen für die Bearbeitung andere Rechtsordnungen in Betracht gezogen, geprüft bzw. berücksichtigt werden oder ist eine ungewöhnlich aufwendige persönliche anwaltliche Begleitung gewünscht, beträgt der Stundensatz 210,00 Euro netto zzgl. 19 % MwSt. (39,90 Euro), also brutto 249,90 Euro/Zeitstunde.
Hinzu kommen etwaige Auslagen.
Als Verbraucher beträgt die Gebühr für Ihre Erstberatung in der KANZLEI KOFLER 190,00 Euro netto zzgl. 19 % MwSt., dies sind 226,10 Euro brutto.
Die Erstberatungsgebühr für Unternehmen beträgt mindestens 250,00 Euro netto (entspricht zzgl. 19 % USt. 297,50 Euro brutto; bei Kleinunternehmern kann in sehr einfachen Fragestellungen ggfs. ausnahmsweise durch individuelle Honorarvereinbarung hiervon abgewichen werden) und wird im Einzelfall je nach Komplexität der Angelegenheit vereinbart.
Wird Rechtsanwältin Kofler nach außen hin für Sie tätig, etwa durch Schriftverkehr oder mündliche Verhandlungen mit Ihrem Gegner, richten sich die Gebühren dieser außergerichtlichen Vertretung - soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wird - wiederum nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach dem Gegenstandswert sowie dem Umfang Ihres Mandats.
Ob ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens trägt, sollten Sie zu Ihrer Sicherheit immer selbst vorab durch eine Anfrage bei Ihrem Versicherer klären und sich eine Deckungszusage Ihres Versicherers geben lassen.
Auf dahingehenden Auftrag ist Rechtsanwältin Kofler gerne bereit, sich für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzen, wobei zu beachten ist, dass dies eine eigene, gesonderte Angelegenheit ist, die anwaltliche Gebühren nach dem RVG auslöst, welche nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Mediation
Ist Frau Kofler für Sie als Mediatorin tätig, liegt der Stundensatz abhängig von der Anzahl der Medianten und der Komplexität der Thematik zwischen 150,00 Euro netto - zzgl. 19% MwSt. (28,50 Euro) sind dies 178,50 Euro brutto/Zeitstunde - und 200,00 Euro netto - zzgl. 19 % MwSt. (38,00 Euro) sind dies brutto 238,00 Euro/Zeitstunde.
Hinzu kommen etwaige Auslagen.
Vor- und Nacharbeiten werden bei der Mediation ebenfalls nach Stunden berechnet. Selbstverständlich erfordert ein effektives Mediationsverfahren auch von dem Mediator gründliche Vorbereitung. Zudem werden nach jeder Sitzung für die Parteien Protokolle des Sitzungsverlaufs gefertigt und Ihnen - auch zur Vorbereitung des nächsten Gesprächstermins - übersandt.
Die Dauer des Mediationsverfahrens hängt insbesondere vom Umfang des Konfliktstoffes sowie von der Anzahl und dem Engagegement der Medianten ab.
Je früher im Konflikt die Mediation beginnt, desto schneller erreicht man Ergebnisse.
Vor Beginn der Mediation werden die Kosten und deren Verteilung in einem Mediationsvertrag vereinbart.
Terminabsprachen
Bitte sagen Sie sowohl Beratungs- als auch Mediationstermine möglichst frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vor dem ausschließlich für Sie blockierten Termin, ab.Andernfalls haben Sie die Kosten hierfür zu tragen.